Logo der UVP-Gesellschaft e.V. Logo von BerlinUP UVP-report. Umweltvorsorge – Umweltplanung – Umweltprüfung | UVP-report. Environmental Precaution, Planning and Assessment | 39 (2): | 2026

© 2026 UVP-Gesellschaft e.V. und Berlin Universities Publishing | ISSN 0933-0690 | DOI: 10.60636/uvp-report.33
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Rezension | Book review

Neuauflage des Kommentars zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltrechtsbehelfsgesetz

New Edition of the Commentary on the Environmental Impact Assessment Act and the Environmental Appeals Act

Thomas Bunge

Berliner Str. 23, D-14169 Berlin | thomas_bunge@arcor.de

Eingegangen: 19.09.2026 | Angenommen: 19.09.2026 | Online veröffentlicht: 25.09.2026


Nur dreieinhalb Jahre nach der 6. Auflage des Großkommentars zum UVP-Gesetz und zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ist nun bereits die 7. Auflage erschienen. Gründe für die Überarbeitung gab es genug: Das UVPG ist seit der Fassung vom 18.03.2021 und deren Änderung durch das AufbhG 2021 vom 10.09.2021, die der 6. Auflage zugrunde lagen, elfmal modifiziert worden. Auch das UmwRG war seit in dieser Zeit Gegenstand zweier Änderungen. Zudem haben sich der Europäische Gerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und zahlreiche Oberverwaltungs- und Verwaltungsgerichte immer wieder mit Rechtsfragen der Umweltprüfungen und des Zugangs zu Gerichten befasst. Für den letzteren Bereich – hier: Art. 9 Abs. 2 und 3 der Aarhus-Konvention (AK) – spielen des Weiteren die einschlägigen Entscheidungen der Tagungen der Aarhus-Vertragsparteien eine Rolle.

Die 7. Auflage des Kommentars berücksichtigt die Änderungen der beiden behandelten Gesetze bis Mitte/Ende 2025 und geht auch auf die relevante Rechtsprechung und Literatur bis zu diesem Zeitpunkt ein. Die Neufassung der UVP-Verwaltungsvorschrift (UVP­VwV) vom 14.04.2025 ist ebenfalls eingearbeitet. Hervorheben lässt sich unter anderem, dass die Kommentierung der §§ 24 & 25 ­UVPG (Beckmann) nun auch detailliert die Prognose und Bewertung der Folgen eines Vorhabens für das globale Klima anspricht und sich dabei kritisch mit den einschlägigen Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts auseinandersetzt.

In den letzten Jahren hat sich das Recht der Umweltprüfungen vor allem durch viele fachrechtliche Vorschriften in wichtigen Teilbereichen deutlich verändert. Der Kommentar thematisiert diese Neuerungen etwa, indem er auf die Vorhabenarten hinweist, für die abweichend von § 6 & 7 UVPG keine UVP-Pflicht besteht oder abweichend von § 7 i.V.m. der Anlage 1 zum UVPG nur eine standortbezogene Vorprüfung vorgeschrieben ist. Insofern behandelt er die §§ 14a bis 14d UVPG (Verkehrsinfrastrukturprojekte unterschiedlicher Art), § 6 Abs. 1 Satz 1 WindBG (Windenergie an Land in ausgewiesenen Windenergiegebieten) sowie § 4 Abs. 1 LNGG (Gasversorgungleitungen).

Mit der jetzigen Aktualisierung und den Ergänzungen bietet der „Beckmann/Kment“ als ausführlicher und bewährter Standardkommentar im Grundsatz weiterhin einen verlässlichen Kompass auf dem nicht leicht zu befahrenden Paragraphenmeer des UVPG; ebenso ermöglicht er es, den vielen Klippen und Untiefen des kompliziert gefassten UmwRG auszuweichen. Gerade weil er sich mit allen praktisch relevanten Fragen fundiert und detailliert befasst, spielt er nach wie vor eine wichtige Rolle bei der Interpretation des UVPG und des UmwRG. Allerdings lässt sich diese Einschätzung mittlerweile doch nicht ohne Abstriche beibehalten, weil die Änderungen vor allem des UVPG und der betroffenen Fachgesetze seit einiger Zeit immer schneller aufeinanderfolgen.

Beispielsweise wäre es angebracht gewesen, auch die speziellen Regelungen des Fachrechts kurz anzusprechen, die die generellen Vorgaben des § 26 UVPG für die Bewertung und Berücksichtigung der Umweltauswirkungen bei der Zulassungsentscheidung mehr oder weniger weit modifizieren. Wichtige Beispiele bilden die Normen, die bestimmten Projekten im Abwägungsprozess Vorrang einräumen wie etwa § 43 Abs. 3a EnWG (die dort aufgeführten Hochspannungsleitungen) oder § 1 Abs. 3 i.V.m. § 69 Abs. 3 Satz 2 WindSeeG (Windenergieanlagen auf See und weitere Vorhaben). Alle diese Vorschriften gelten nicht ausschließlich, aber auch für UVP-pflichtige Projekte. Sie könnten in der Praxis möglicherweise dazu führen, dass sich die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen künftig auf besonders wichtige Umweltbelastungen beschränken, weil Beeinträchtigungen, die auf den ersten Blick weniger relevant scheinen, ohnehin wenig Aussicht auf Berücksichtigung hätten. Das hätte dann jedoch eventuell Konflikte mit der UVP-Richtlinie zur Folge.

Was Inhalt und Methodik der Untersuchung der Umweltauswirkungen betrifft, wären ergänzende Hinweise ebenfalls nützlich: Seit einigen Jahren finden sich spezialgesetzliche Normen, die die allgemeinen Bestimmungen des UVPG unter Umständen verdrängen, etwa in § 18g AEG (Zeitpunkt der Prognose der Verkehrsentwicklung bei Eisenbahnvorhaben), in § 43 Abs. 3 Satz 2 ff. EnWG (Eingrenzung des Betrachtungsgegenstands bei Hochspannungsleitungen) und in § 16b Abs. 7 BImSchG („Deltaprüfung“ beim Repowering von Windenergieanlagen). Auch hier lässt sich seit Ende 2025 mit § 43o EnWG ein weiteres Beispiel anführen („Deltaprüfung“ bei Änderung oder Erweiterung einer Hochspannungsleitung, eines Ersatzneubaus oder eines Parallelneubaus).

Zusätzliche Neuerungen, mit denen sich der Kommentar bisher nicht befasst, gehören dem europäischen Recht an: Seit Mitte 2024 ergeben sich die unmittelbar geltenden Grundlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr allein aus den innerstaatlichen Vorschriften, sondern zusätzlich aus unionsrechtlichen Verordnungen. Wichtig sind hier die Verordnung (EU) 2024/1252 über kritische Rohstoffe, die in Art. 10 Abs. 2 ebenfalls einen Vorrang für „strategische Projekte“ festlegt, und die Verordnung (EU) 2024/1735 (die sog. „Netto-Null-Industrie-Verordnung“), die in Art. 10 spezifische Regelungen über Umweltprüfungen und ‑genehmigungen trifft.

Vermutlich liegen alle diese punktuellen Lücken freilich nur daran, dass die vielfältigen Gesetzgebungsaktivitäten besonders in den letzten beiden Jahren die damals laufende Überarbeitung des Kommentars schlicht überholt haben. Sie lassen sich selbstverständlich bei der nächsten Neuauflage unproblematisch ergänzen. Hierfür gibt es bereits wieder ausreichend Anlass: Ende 2025 haben weitere fachrechtliche Vorschriften die UVP-Pflicht für bestimmte Vorhaben ausgeschlossen (§ 6b Abs. 2 Satz 1 WindBG für Windenergieanlagen an Land in Beschleunigungsgebieten, § 70a Abs. 2 WindSeeG für Windenergieanlagen auf See in Beschleunigungsgebieten und § 43m Abs. 1 EnWG für näher bezeichnete Hochspannungsleitungen). Zudem enthalten mittlerweile auch zahlreiche andere Gesetze Bestimmungen, nach denen bestimmten Infrastruktur- oder anderen Vorhaben bei der Abwägung Vorrang genießen, so z. B. § 20 Abs. 1 Satz 5 AEG (Eisenbahnvorhaben im transeuropäischen Verkehrsnetz), § 70a Abs. 1 Satz 5 WHG (Erweiterung bestimmter See- und Binnenhäfen), § 4 Abs. 1 WasserstoffBG, § 4 GeoBG (jeweils unterschiedliche Vorhabenarten) sowie § 4 Abs. 1 Satz 2 und § 11 Abs. 1 Satz 3 KSpTG (Kohlendioxidleitungen und -speicher).

Nur wenige Monate nach Abschluss der Arbeiten an der 7. Auflage ist zudem das UVP-Gesetz erneut in zahlreichen Vorschriften – teilweise erheblich – modifiziert worden (Art. 12 des InfZuG). Zusätzliche Änderungen werden vorbereitet wie beispielsweise Art. 3 des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Bundesrat 2026a), Art. 2 des Referentenentwurfs des Umweltministeriums für ein Gesetz zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes vom Juli 2026 (BMUKN 2026a) und Art. 1 des Referentenentwurfs desselben Ministeriums für ein UVP-Anpassungsgesetz vom August 2026 (BMUKN 2026b). Am 25.06.2026 hat der Bundestag auch die länger erwartete Novelle des UmwRG beschlossen (Bundesrat 2026b); meh­rere weitere Änderungen dieses Gesetzes sind ebenfalls zu erwarten (Bundesrat 2026c, 2026d & 2026e). Zudem existiert ein Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung der EU zur Beschleunigung von Umweltprüfungen (Umweltverträglichkeitsprüfung, Strategische Umweltprüfung, Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung, besondere artenschutzrechtliche Prüfung und Prüfung nach der Wasserrechtsrahmenrichtlinie – EU-KOM 2025).

Bei allen diesen Entwicklungen darf freilich nicht vergessen werden, dass sie oftmals nur für bestimmte Vorhabenarten Bedeutung besitzen, während das UVPG für die übrigen UVP-relevanten Vorhaben sowie für die SUP-relevanten Pläne und Programme in der Fassung gilt, die der 7. Auflage des „Beckmann/Kment“ zugrunde liegt. Deswegen handelt es sich auch bei dem jetzt überarbeiteten Kommentar – ebenso wie bei den bisherigen Auflagen – um ein zentrales Hilfsmittel zur Klärung von Zweifelsfragen im Zusammenhang mit diesem Gesetz.

Die jetzige UmwRG-Novelle ändert jedoch alle Normen dieses Gesetzes. Infolgedessen und wegen der anderen Neuerungen im UVP-Recht sollte die 8. Auflage des Kommentars nicht lange auf sich warten lassen. Sie kann ebenfalls bereits mit großem Interesse rechnen.

Interessenkonflikte

Der Autor erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.

Rezensiertes Werk

Beckmann, M. & Kment, M. (Hrsg.) (2026): UVPG/­UmwRG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Umweltrechtsbehelfsgesetz. Kommentar. 7. Auflage, Carl Heymanns Verlag: Hürth, ISBN 978-3-452-30541-1, LXXX und 1367 Seiten.

Titelbild des Buchs

Literatur

AEG – Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993. Bundesgesetzblatt 1993 I: 2378, 2396; 1994 I: 2439), zuletzt geändert am 22.07.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I: (224).

AK – Aarhus-Konvention. Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten vom 25.06.1998. Bundesgesetzblatt II 2006 (31): 1252.

AufbhG 2021 – Aufbauhilfegesetz 2021 vom 10.09.2021. Bundesgesetzblatt 2021 I (63): 4147.

BImSchG – Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 15.03.1974. Bundesgesetzblatt 2013 I: 1274, zuletzt geändert am 18.06.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (183).

BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2026a): Referentenentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes. https://www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwuerfe-eines-gesetzes-zur-staerkung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschutzes-sowie-einer-verordnung-zur-staerkung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschutzes

BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Hrsg.) (2026b): Referentenentwurf. Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz). https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/uvp-anpassungsg/Entwurf/uvp-anpassungsg_luv_aend_refe_bf.pdf [24.09.2026]

Bundesrat (Hrsg.) (2026a): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, Berlin (Drucksache, 472/26). https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0472-26

Bundesrat (Hrsg.) (2026b): Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften, Berlin (Drucksache, 496/26). https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0496-26

Bundesrat (Hrsg.) (2026c): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze, Berlin (Drucksache, 328/26). https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/328-26.html

Bundesrat (Hrsg.) (2026d): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts, Berlin (Drucksache, 334/26). https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0301-0400/334-26.html

Bundesrat (Hrsg.) (2026e): Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See, Berlin (Drucksache, 508/26). https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0508-26

EnWG – Energiewirtschaftsgesetz vom 07.07.2005. Bundesgesetzblatt 2005 I: 1970, 3621, zuletzt geändert am 23.07.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (226).

EU-KOM – Europäische Kommission (2025): Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beschleunigung von Umweltprüfungen, Brüssel COM(2025) 984 final.

GeoBG – Geothermie-Beschleunigungsgesetz vom 22.12.2025. Bundesgesetzblatt 2025 I (348): 2.

InfZuG – Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom 22.07.2026. Bundesgesetzblatt I 2026 (224).

KSpTG – Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz vom 17.08.2012. Bundesgesetzblatt 2012 I: 1726, zuletzt geändert am 25.11.2025. Bundesgesetzblatt 2025 I (282).

LNGG – LNG-Beschleunigungsgesetz vom 24.05.2022. Bundesgesetzblatt I: 802, zuletzt geändert am 12.05.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (137).

Netto-Null-Industrie-Verordnung – Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.06.2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724. Amtsblatt der EU 2024 L (1735).

UmwRG – Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz i.d.F. vom 23.08.2017. Bundesgesetzblatt 2017 I: 3290, zuletzt geändert am 22.12.2023. Bundesgesetzblatt 2023 I (405).

UVPG 2021 – Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Vom 18.05.2021. Bundesgesetzblatt 2021 I (14): 540.

UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18.03.2021. Bundesgesetzblatt I (14): 540; zuletzt geändert am 22.07.2026 Bundesgesetzblatt 2026 I (224).

UVPVwV – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 14.04.2025. Bundesanzeiger AT 2025 B8.

UVP-Richtlinie – Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten. Amtsblatt der EU L 2012 26: 1, geändert am 16.04.2014. Amtsblatt der EU L 2014 124: 1.

Verordnung (EU) 2024/1252 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11.04.2024 zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 168/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1724 und (EU) 2019/1020. Amtsblatt der EU 2024 L (1252).

WasserstoffBG – Wasserstoffbeschleunigungsgesetz vom 29.03.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (84), geändert am 12.05.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (137).

WindBG – Windenergieflächenbedarfsgesetz vom 20.12.2022. Bundesgesetzblatt 2022 I (28): 1353, zuletzt geändert am 12.08.2025. Bundesgesetzblatt 2025 I (189).

WindSeeG – Windenergie-auf-See-Gesetz 13.12.2016. Bundesgesetzblatt 2016 I: 2258, 2310, zuletzt geändert am 29.03.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (84).

WHG – Wasserhaushaltsgesetz vom 31.07.2009. Bundesgesetzblatt 2009 I (51): 2585, zuletzt geändert am 22.07.2026. Bundesgesetzblatt 2026 I (224).