Barrierefreiheit

Die Herausgeberin ist, unterstützt durch Berlin Universities Publishing (BUP), bemüht, das Web-Angebot des UVP-report möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin BIKTGBln vom 4. März 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand des auf Basis der Content Management Software Open Journals Systems (OJS) des Softwareherstellers Public Knowledge Project (PKP) in der Version 3.3 von BUP gehosteten Web-Angebots.

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung sowie auf Informationen des Softwareherstellers PKP.

Das oben aufgeführte Web-Angebot ist weitestgehend barrierefrei. Es ist aber noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar.

Die Barrierefreiheit des oben aufgeführten Web-Angebots wird grundlegend durch die Vorarbeiten des Softwareherstellers PKP bestimmt. PKP bemüht sich im Rahmen seiner Accessibility Interest Group kontinuierlich, die Barrierefreiheit seiner Produkte zu verbessern. Demenstsprechend sind neuere Softwareversionen in der Regel barrierefreier als ältere Softwareversionen. Die Versionen ab 3.x von OJS wurden bereits durch PKP einem externen Accessibiliy Audit unterzogen und werden, basierend auf den daraus gewonnenen Erkenntnissen, kontinuierlich verbessert. Eine Barrierefreiheitserklärung für das OJS 3.3 Default Theme von PKP kann unter https://docs.pkp.sfu.ca/accessibility-statement/en/https://docs.pkp.sfu.ca/accessibility-statement/en/ eingesehen werden. Anpassungen des Designs des Web-Angebots durch die Redaktion können zu Änderungen im Grad der Barrierefreiheit führen.

Eingeschränkt barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung ist geplant:

OJS

  • Die Bedienbarkeit der Websites mittels Tastatur ist gegeben, jedoch ist der Tastaturfokus nicht durchgängig sichtbar. An einigen Stellen besteht zudem Optimierungsbedarf bei der Reihenfolge der Tabulatorschritte.
  • Alternativtexte sind nicht durchgängig verfügbar.
  • Der Farbkontrast kann in bestimmten Konstellationen etwas niedriger als der Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sein.

Veröffentlichte Inhalte

  • PDF-Dateien sind derzeit nicht barrierefrei.
  • Artikel können nicht barrierefreie Karten und Tabellen enthalten. Diese entsprechen i.d.R. den Verordnungen und Richtlinien von Bund und Ländern zur Ertellung von Beiträgen zu Planungen oder Umweltprüfungen.

An einer Verbesserung der Zugänglichkeit wird gearbeitet. Dazu stellt die Freie Universität Berlin ihren Web-Redakteur/innen eine umfassende Anleitung zum Aufbau und zur Pflege barrierefreier Internetangebote zur Verfügung und berät Redaktionen bezüglich der Erstellung barrierefreier Webauftritte und Publikationsformate. Zusätzlich arbeiten wir mit dem Softwarehersteller PKP zusammen, um die Barrierefreiheit von OJS zu verbessern.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8. Juli 2023 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22. Oktober 2024 überprüft.

Feedback und Kontakt

Die Inhalte des Internetauftritts sollen für Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit temporären oder situationsbedingten Einschränkungen gleichermaßen nutzbar sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten auf Mängel aufmerksam werden, freuen wir uns über Ihren Hinweis.